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| Abschrecken | Rasches Abkühlen eines Werkstückes aus einem Wärmebehandlungsprozess. Hierbei wird ein Werkstück aus genau festgelegten Temperaturbereichen schneller als an ruhender Luft abgekühlt, indem es z. B. in Öl, oder Wasser getaucht wird. Ziel des Abschreckens ist die Unterdrückung von Gitterumwandlungen oder Diffusionsprozessen, um ein bestimmtes Gefüge zu erzielen. |
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| Alexanderformel | E. M. Alexander von der Steel Co. in Kanada hat in der 70er Jahren ein Formelwerk zur Vorausberechnung der Belastbarkeit und der Art des Ausfalls von Gewindeverbindungen entwickelt. Dieses Verfahren findet heute nur noch Anwendung für nicht genormte Schraubenverbindungen. Die von Kuhlmann hergestellten Produkte mit metrischem Gewinde basieren auf den Normvorgaben der DIN EN 20898 Teil 2 (entspricht ISO 898 Teil 2) und DIN EN ISO 898 Teil 6 (entspricht ISO 898 Teil 6). |
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| Allgemeintoleranzen | Für Maße ohne Toleranzangabe (Freimaße) gelten die Allgemeintoleranzen, die nach Nennmaßbereichen und den Toleranzklassen (fein, mittel, grob und sehr grob) unterteilt sind. Allgemeintoleranzen für Längenmaße gelten für Durchmesser, Innen- und Außenmaße sowie für Lochabstände. Allgemeintoleranzen für Rundungshalbmesser und Fasen gelten auch für Schrägungen. Die Grenzabmaße der Toleranzklasse sind nach DIN ISO 2768 genormt. |
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| Altfahrzeugverordnung | Die Altfahrzeugverordnung, vormals Altautoverordnung, regelt, dass bestimmte Kraftfahrzeuge als Abfall entweder einer anerkannten Annahmestelle oder einem anerkannten Verwerterbetrieb zu überlassen sind. Sie beruht auf der Richtlinie 2000/53/EG über Altfahrzeuge. Die Automobilindustrie hat sich zur weltweiten Umsetzung der Richtlinie verpflichtet und zu diesem Zweck das Internationale Material Daten System IMDS gegründet. Hinweise zu Stoffverboten können der GADSL entnommen werden. Die Verordnung beruht in Deutschland auf dem Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz. |
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| Anerkannte Regeln der Technik | Die (allgemein) anerkannten Regeln der Technik sind technische Regeln bzw. Technikklauseln für den Entwurf und die Ausführung von baulichen Anlagen oder technischen Objekten. Es sind Regeln, die in der Wissenschaft als theoretisch richtig erkannt sind und feststehen, in der Praxis bei dem nach neuestem Erkenntnisstand vorgebildeten Techniker durchweg bekannt sind und sich aufgrund fortdauernder praktischer Erfahrung bewährt haben. Sie stellen nach Werkvertragsrecht für den Sollzustand eine Minimalforderung dar und bei Nichteinhaltung liegt ein Mangel vor, soweit die Abweichung nicht zuvor mit dem Auftraggeber vereinbart worden ist. In diesem Zusammenhang ist der Auftraggeber vollumfänglich über die geplante Abweichung zu informieren und auf die daraus resultierenden Folgen hinzuweisen. Die allgemein anerkannten Regeln der Technik sind nicht identisch mit den DIN und anderen Normen. Vielmehr gehen sie über die allgemeinen technischen Vorschriften, wozu auch die DIN-Normen gehören, hinaus. Für gültige DIN-Normen besteht nur die Vermutung, dass sie den allgemein anerkannten Regeln der Technik entsprechen. Diese Vermutung ist widerlegbar, denn in den Normenausschüssen werden auch Interessenstandpunkte vertreten. Außerdem entsprechen Normen nicht immer dem aktuellen technischen Kenntnisstand und beinhalten nicht immer Regeln, die sich langfristig bewähren oder bewährt haben. |
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| Anlassen | Erwärmen nach vorausgegangenem Härten. Veränderung des Martensitgefüges, gehärtete Werkstücke verlieren ihre Sprödigkeit und durch das Abschrecken entstandenen Spannungen werden herausgenommen. Die Anlasstemperaturen sind werkstoffabhängig und liegen zwischen 150-250°C bei unlegierten und niedriglegierten Stählen und zwischen 500-600°C bei hochlegierten Stählen. Wurde ein Stahl durch schnelles Abschrecken aus dem Austenitgebiet in ein martensitisches Gefüge umgewandelt, ist er zunächst zu hart und spröde für eine technische Nutzung. Erwärmt man aber den Martensit anschließend, erhält der Kohlestoff die Gelegenheit, in gewissen Mengen in Form von Carbiden aus dem Martensitgitter auszuscheiden. Das Erwärmen eines Stahls auf 200 bis 400°C wird als Anlassen (DIN 17014) bezeichnet. Das durch das Anlassen entstandene Vergütungsgefüge ist ein Gefüge mit erhöhter Festigkeit bei ausreichend guter Verformbarkeit. |
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Glossary |